Verfahren Krankmeldungen ab dem 1.2.2019

Information für alle Bedienstete und Angestellten

Krank- und Gesundmeldungen von in Schule Tätigen haben auch in der unterrichtsfreien Zeit, insbesondere auch in den Ferien zu erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn sich Lehrkräfte und andere Landesbedienstete unverzüglich per E-Mail in der Schule krank oder gesund melden, sofern während der Ferienzeiten telefonisch keine Erreichbarkeit gegeben ist. Die nach den folgenden Regelungen vorzulegenden ärztlichen Atteste können während der Ferien auch auf dem Postweg an die Schule gesandt werden.

Krankmeldungen von Beamtinnen und Beamten

  • Eine Erkrankung ist der Schulleitung / Seminarleitung unverzüglich – auch während der Ferien – unter Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit ist vorzulegen, wenn diese länger als drei Arbeitstage andauert, d. h. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
  • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst melden eine Erkrankung grundsätzlich sowohl der Schulleitung der Ausbildungsschule als auch der Studienseminarleitung. Die ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit ist über die Ausbildungsschule dem Studienseminar vorzulegen.
  • Unfälle sind bei der Krankmeldung zu melden.

Krankmeldungen von Beschäftigten, für die die NLSchB die dienstrechtlichen Befugnisse wahrnimmt

(z.B. nach TV-L beschäftigte Lehrkräfte, PM an FöS, Schulassistenten, Verwaltungspersonal an Studienseminaren, Sozialpädagogen, PM und Hilfskräfte für die entgeltliche Ausleihe von Lehrmitteln an Grundschulen und kleinen Schulen unter 500 Lehrersollstunden etc.)

  • Eine Erkrankung ist der Schulleitung / Seminarleitung unverzüglich – auch während der Ferien – unter Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist der Schulleitung / Seminarleitung vorzulegen, wenn diese länger als drei Kalendertage andauert, d. h. auch das Wochenende, Feiertage und unterrichtsfreie Tage sind mitzuzählen.
  • Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Schulleitung / Seminarleitung anzuzeigen.
  • Unfälle sind bei der Krankmeldung zu melden.

Martin Hahnheiser StSL IGS List Hannover